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Kinder

Wann ist Ergotherapie für mein Kind sinnvoll - und wann nicht?

4 Min. Lesezeit

Ergotherapie für Kinder wird verordnet bei Erkrankungen des Gehirns und Entwicklungsstörungen sowie bei Entwicklungs-, Verhaltens- und emotionalen Störungen wie ADHS. Ob sie für Ihr Kind passt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach Befund. Keine Indikation sind eine Lese-Rechtschreibschwäche und andere isolierte Lernstörungen. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts zu.

Bei welchen Diagnosen verordnet die Ärztin Ergotherapie?

Für Kinder kommen vor allem zwei Diagnosegruppen des Heilmittelkatalogs in Frage.

Die Gruppe EN1 umfasst Erkrankungen des Gehirns und Entwicklungsstörungen. Beispiele aus dem Katalog sind die infantile Zerebralparese, also eine Hirnschädigung vor, während oder nach der Geburt, Fehlbildungssyndrome und Trisomie 21. Auf der Verordnung steht dazu die Leitsymptomatik. Das sind etwa Einschränkungen von Gleichgewicht, gezielter Bewegung, Muskelspannung, Körperwahrnehmung oder Aufmerksamkeit.

Die Gruppe PS1 umfasst Entwicklungs-, Verhaltens- und emotionale Störungen, die in Kindheit oder Jugend beginnen. Dazu zählen ADS und ADHS, frühkindlicher Autismus, Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen im Kindesalter.

Ob Ergotherapie für Ihr Kind passt, entscheidet die Ärztin nach Befund. Welche Diagnosen die Praxis in Wernsdorf behandelt, steht unter Kindertherapien.

Wer stellt die Diagnose, zum Beispiel bei ADHS?

Für die Gruppe PS1 verlangt der Heilmittelkatalog vorher eine Eingangsdiagnostik. Sie erfolgt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Neuropädiatrie, also der Kinderneurologie, oder bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Erst danach darf Ergotherapie bei ADHS verordnet werden.

Die Verordnung stellen dann Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung aus, etwa die Kinderärztin. Auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung dürfen Ergotherapie verordnen, bei Diagnosen aus ihrem Fachgebiet.

Wann ist Ergotherapie nicht das Richtige?

Die Heilmittel-Richtlinie schließt einige Fälle ausdrücklich aus.

  • Eine Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) und andere isolierte Lernstörungen wie eine Rechenschwäche (Dyskalkulie) sind keine Indikation.
  • Sind pädagogische, heilpädagogische oder sonderpädagogische Maßnahmen geboten, werden keine Heilmittel verordnet.
  • Bekommt Ihr Kind die Therapie schon in der Frühförderung, wird sie nicht zusätzlich verordnet.

Hat Ihr Kind neben einer Lernstörung eine Diagnose aus dem Heilmittelkatalog, etwa ADHS, kann die Ärztin dafür Ergotherapie verordnen. Die Behandlung richtet sich dann nach dieser Diagnose.

Wie viel Ergotherapie gibt es, und was kostet sie?

Je Verordnung gibt es höchstens 10 Einheiten. Der Heilmittelkatalog empfiehlt ein- bis dreimal pro Woche.

Der Katalog nennt außerdem eine orientierende Behandlungsmenge. Das ist die Zahl an Einheiten, mit der das Ziel in der Regel erreicht wird. Für EN1 sind es bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag 60 Einheiten, für PS1 40 Einheiten. Ist das Ziel dann nicht erreicht, kann die Ärztin weitere Verordnungen ausstellen.

Eine Blankoverordnung gibt es für EN1 und PS1 nicht. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts zu. Wie lange eine Verordnung gilt, lesen Sie im Ratgeber Rezept und Fristen.

Geht Ergotherapie auch in der Kita oder Schule?

In Kita oder Schule darf ausnahmsweise ohne verordneten Hausbesuch behandelt werden. Dafür müssen drei Bedingungen zusammenkommen.

  • Ihr Kind ist jünger als 18 Jahre. Ist es älter und noch in einer schon begonnenen Schulausbildung, gilt die Regel bis zu deren Ende.
  • Es besucht ganztägig eine Einrichtung, die auf Förderung ausgerichtet ist. Das kann auch eine Regelkita oder Regelschule sein.
  • Aus der Verordnung ergibt sich eine besondere Schwere und Langfristigkeit, in der Regel bei behördlich festgestelltem Förderstatus.

Sonst findet die Behandlung in der Praxis statt. Einen Hausbesuch verordnet die Ärztin nur aus medizinischen Gründen. Mehr dazu lesen Sie unter Ergotherapie zu Hause.

So ist es bei Ergotherapie Schönherz

Ergotherapie Schönherz in Wernsdorf behandelt Kinder bei ADHS und ADS, Entwicklungsverzögerung, Grob- und Feinmotorikstörungen sowie Konzentrations- und Verhaltensstörungen. Eltern sind beim Erstgespräch dabei und bekommen Übungen für zu Hause, auf Wunsch stimmen wir uns mit der behandelnden Praxis ab. In Kita oder Schule behandeln wir, wenn die Verordnung es zulässt. Termine vereinbaren Sie unter 03362 57 99 877.

Häufige Fragen

Wer verschreibt Ergotherapie für Kinder?

Ergotherapie für Kinder verordnen Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung, zum Beispiel die Kinderärztin oder der Kinderarzt. Auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung dürfen verordnen, bei Diagnosen aus ihrem Fachgebiet.

Zahlen Eltern bei Ergotherapie für ihr Kind etwas zu?

Nein, für Kinder und Jugendliche unter 18 fällt keine Zuzahlung an. Zuzahlen müssen erst Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bekommt mein Kind bei Legasthenie oder Dyskalkulie Ergotherapie?

Nein, eine Lese-Rechtschreibschwäche und andere isolierte Lernstörungen wie eine Rechenschwäche sind laut Heilmittel-Richtlinie keine Indikation für Ergotherapie. Hat Ihr Kind zusätzlich eine Diagnose aus dem Heilmittelkatalog, etwa ADHS, kann die Ärztin dafür Ergotherapie verordnen.

Braucht mein Kind bei ADHS eine besondere Diagnostik vor der Ergotherapie?

Ja, für die Diagnosegruppe PS1, zu der ADHS gehört, verlangt der Heilmittelkatalog eine Eingangsdiagnostik. Sie erfolgt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Neuropädiatrie oder bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.

Gibt es für Kinder eine Blankoverordnung?

Für die Diagnosegruppen EN1 und PS1 gibt es keine Blankoverordnung. Die Blankoverordnung gibt es in der Ergotherapie nur für die Gruppen SB1, PS3 und PS4.

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