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Umgezogen: seit August 2026 in Umgezogen: Wernsdorf, Dorfstraße 42 Zur Anfahrt

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Hausbesuch

Kann man Ergotherapie auch zu Hause machen?

4 Min. Lesezeit

Ja, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Hausbesuch auf der Verordnung ankreuzt. Zulässig ist das nur aus medizinischen Gründen (Heilmittel-Richtlinie § 11). Entweder können Sie die Praxis nicht aufsuchen, oder die Behandlung zu Hause ist zwingend notwendig. Dass Sie in einer Einrichtung betreut werden, reicht allein nicht aus.

Wann verordnet die Ärztin einen Hausbesuch?

Die Heilmittel-Richtlinie sieht zwei Orte für Ergotherapie vor, die Praxis und Ihre häusliche Umgebung. In der Praxis wird einzeln oder in der Gruppe behandelt. Für die Behandlung zu Hause braucht es einen Hausbesuch auf der Verordnung.

Den Hausbesuch darf Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nur in zwei Fällen verordnen. Im ersten Fall können Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen. Im zweiten Fall ist die Behandlung in Ihrer häuslichen Umgebung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig. So steht es in § 11 der Heilmittel-Richtlinie.

Eine Betreuung in einer Einrichtung genügt dafür allein nicht. Die Richtlinie nennt als Beispiel tagesstrukturierende Fördereinrichtungen. Auch wer dort betreut wird, bekommt den Hausbesuch nur mit medizinischem Grund. Sprechen Sie das Thema deshalb an, bevor Ihre Ärztin die Verordnung ausstellt.

Wer entscheidet über den Hausbesuch?

Die Entscheidung liegt bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Verordnet wird auf dem Formular Muster 13, und dort ist „Hausbesuch ja/nein“ eine Pflichtangabe. Das gilt auch für die Blankoverordnung, bei der sonst die Therapeutin Heilmittel, Anzahl und Frequenz festlegt.

Fehlt der Hausbesuch auf der Verordnung, darf die Praxis ihn nicht selbst nachtragen. Jede Änderung braucht eine neue Unterschrift der Ärztin mit Datum. Können Sie nicht in die Praxis kommen und fehlt das Kreuz, wenden Sie sich zuerst an Ihre Arztpraxis.

Achten Sie auch auf die Fristen. Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Verordnungsdatum beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Was sonst auf der Verordnung stehen muss, lesen Sie auf der Seite Verordnungen.

Kann die Behandlung später in der Praxis weitergehen?

Ja. Ist ein Hausbesuch verordnet, kann die Therapeutin nach Absprache mit Ihnen auch in der Praxis behandeln. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt als Beispiel, dass sich die Beweglichkeit im Lauf der Behandlung bessert oder verschlechtert. Der Ort kann also mit Ihrem Zustand wechseln.

Für den Weg in die Praxis lohnt ein Blick auf die Anfahrt. Wie Sie nach Wernsdorf kommen und wo Sie parken, steht auf der Seite Anfahrt.

Gilt das auch für Kinder in Kita und Schule?

Für Kinder und Jugendliche gibt es eine Ausnahme. Bis zum 18. Geburtstag können sie ohne Hausbesuch auf der Verordnung in ihrer Kita oder Schule behandelt werden. Das gilt gegebenenfalls darüber hinaus, bis eine schon begonnene Schulausbildung abgeschlossen ist. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein.

  • Das Kind besucht ganztägig eine Einrichtung, die auf seine Förderung ausgerichtet ist. Das kann auch eine Regelkita oder Regelschule sein.
  • Die Behandlung findet in dieser Einrichtung statt.
  • Aus der Verordnung ergibt sich eine besondere Schwere und Langfristigkeit der Einschränkungen.

Die Richtlinie nimmt das in der Regel bei einem behördlich festgestellten Förderstatus an. Ein allgemeiner Wunsch nach Therapie in der Kita reicht dafür nicht. Wie Ergotherapie bei Kindern abläuft, lesen Sie unter Kindertherapie.

Was kostet Ergotherapie zu Hause?

Für Erwachsene gilt bei Ergotherapie die gesetzliche Zuzahlung. Bis zum 31. Dezember 2026 sind das 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der feste Betrag auf 15 € je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu.

Für Zuzahlungen gibt es eine Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke in Dauerbehandlung bei 1 %. Ist die Grenze erreicht, bescheinigt die Krankenkasse die Befreiung für den Rest des Kalenderjahres. Die Praxis quittiert Ihnen jede Zuzahlung. Fragen Sie beim ersten Anruf an der Rezeption nach dem Betrag für Ihre Verordnung.

So ist es bei Ergotherapie Schönherz

Die Praxis liegt in der Dorfstraße 42 in Wernsdorf, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, 600 Meter vom Berliner Stadtrand in Schmöckwitz. Auf Verordnung und nach Absprache behandeln wir auch bei Ihnen zu Hause, in Wernsdorf, in Königs Wusterhausen und im Südosten Berlins. Wer in die Praxis kommt, findet einen barrierefreien Zugang und Behindertenparkplätze auf dem Hof direkt vor der Praxis. Termine vereinbaren Sie vorab unter 03362 57 99 877, wir sind eine Bestellpraxis.

Häufige Fragen

Wer entscheidet, ob ich Ergotherapie als Hausbesuch bekomme?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. „Hausbesuch ja oder nein“ ist eine Pflichtangabe auf der Verordnung, auch bei einer Blankoverordnung. Die Praxis darf diese Angabe nicht selbst ändern.

Reicht es, dass ich in einer Einrichtung betreut werde?

Nein. Nach der Heilmittel-Richtlinie ist die Behandlung in einer Einrichtung allein keine ausreichende Begründung für einen Hausbesuch. Es braucht einen medizinischen Grund, und den beurteilt Ihre Ärztin.

In welchen Orten macht die Ergotherapie Schönherz Hausbesuche?

Auf Verordnung in Wernsdorf, in Königs Wusterhausen und im Südosten Berlins. Ob Ihre Adresse dazugehört, klären Sie vorab am Telefon unter 03362 57 99 877.

Kann ich trotz Hausbesuch auf der Verordnung in die Praxis kommen?

Ja, nach Absprache mit Ihnen. Das passt zum Beispiel, wenn Sie im Lauf der Therapie wieder beweglicher werden. Umgekehrt kann die Behandlung auch wieder zu Ihnen nach Hause wechseln, solange der Hausbesuch verordnet ist.

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Wir sind eine Bestellpraxis. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin vorher telefonisch oder über das Kontaktformular.

Dorfstraße 42, 15713 Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf

Weiterhin gültig: 030 56 59 05 33