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Verordnung und Kosten

Wie lange gilt eine Verordnung für Ergotherapie?

4 Min. Lesezeit

Eine Verordnung für Ergotherapie bleibt gültig, wenn die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Ausstellung beginnt. Hat die Ärztin dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14 Kalendertage. Danach darf die Behandlung höchstens 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen werden. Zu Beginn steht die Analyse des Bedarfs mit einem Gespräch über Ihre Ziele und den Therapieplan.

Wer darf Ergotherapie verordnen?

Ergotherapie verordnen Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung, vom Hausarzt bis zur Fachärztin. Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dürfen Ergotherapie verordnen. Sie dürfen das bei Diagnosen aus dem Behandlungsspektrum der Psychotherapie oder der Neuropsychologie. Bei anderen psychischen Diagnosen geht es nur in Abstimmung mit der behandelnden Ärztin.

Verordnet wird immer auf Muster 13, dem Formular für alle Heilmittel. Das gilt auch für die Blankoverordnung. Die vier Wege zur Therapie, von der Kassenverordnung bis zur Berufsgenossenschaft, finden Sie unter Verordnungen.

Ob ein Hausbesuch nötig ist, entscheidet ebenfalls die Ärztin und kreuzt es auf der Verordnung an. Wann das möglich ist, lesen Sie im Ratgeber Ergotherapie zu Hause.

Bis wann müssen Sie mit der Behandlung anfangen?

Die Frist beginnt mit dem Datum auf der Verordnung. Gezählt werden Kalendertage, Wochenenden und Feiertage zählen also mit.

Art der VerordnungBeginn der Behandlung
Verordnung ohne Dringlichkeitsvermerkinnerhalb von 28 Kalendertagen
dringlicher Behandlungsbedarf angekreuztinnerhalb von 14 Kalendertagen
Verordnung des Krankenhauses bei Entlassunginnerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung
Blankoverordnunginnerhalb von 28 oder 14 Tagen, gültig höchstens 16 Wochen

Das Krankenhaus darf Ergotherapie für bis zu sieben Kalendertage verordnen. Die Behandlung muss dann innerhalb von 12 Tagen nach der Entlassung abgeschlossen sein.

Beginnt die Behandlung später, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Rufen Sie deshalb an, sobald Sie die Verordnung in der Hand haben.

Was passiert, wenn die Behandlung pausiert?

Ohne angemessene Begründung darf die Behandlung höchstens 14 Kalendertage unterbrochen werden. Dauert die Pause länger, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Gibt es einen Grund für die Unterbrechung, vermerkt die Therapeutin ihn auf der Verordnung.

Planen Sie eine längere Pause, sprechen Sie uns vorher an. Bei der Blankoverordnung verlängern Pausen die 16 Wochen nicht.

Wie oft und wie lange dauert ein Termin?

Wie oft Sie kommen, steht als Frequenz auf der Verordnung, und diese Angabe ist bindend. Der Heilmittelkatalog empfiehlt ein- bis dreimal pro Woche. Abweichen darf die Praxis nur nach vorheriger Absprache mit der Ärztin.

Je Verordnung gibt es höchstens 10 Einheiten, in den Diagnosegruppen PS2 und PS3 bis zu 20. Ist das Ziel danach nicht erreicht, kann die Ärztin weitere Verordnungen ausstellen. Eine Genehmigung der Krankenkasse braucht es dafür nicht.

Die Dauer eines Termins hängt vom Heilmittel ab. Die Regelleistungszeit schließt Vor- und Nachbereitung ein, die Therapiezeit mit Ihnen ist kürzer.

HeilmittelRegelleistungszeitdavon Therapie, einzeln
Motorisch-funktionelle Behandlung45 Minuten30 Minuten
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung60 Minuten45 Minuten
Hirnleistungstraining oder neuropsychologisch orientierte Behandlung45 Minutenmindestens 30 Minuten
Psychisch-funktionelle Behandlung75 Minuten60 Minuten

Wie läuft die erste Stunde ab?

Zu Beginn steht die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs. Die Therapeutin sichtet Ihre Unterlagen und fragt nach Ihrer Vorgeschichte, also der Anamnese. Sie prüft vorhandene Hilfsmittel und ob eine Schiene nötig ist. Je nach Diagnose wählt sie passende Tests aus.

Im Gespräch legen Sie gemeinsam die Ziele fest und besprechen den Therapieplan. Bringen Sie zum ersten Termin die Verordnung mit, dazu Arztbriefe oder Befunde, wenn Sie welche haben. Den Weg zur Praxis in Wernsdorf finden Sie unter Anfahrt.

So ist es bei Ergotherapie Schönherz

Ergotherapie Schönherz ist eine Bestellpraxis, Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Rufen Sie unsere Rezeption unter 03362 57 99 877 an oder schreiben Sie über das Kontaktformular, wir finden gemeinsam einen passenden Termin. Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Ziele. Danach behandeln wir einzeln oder in der Gruppe, in der Praxis in Wernsdorf oder auf Verordnung bei Ihnen zu Hause.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Rezept für Ergotherapie gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Ausstellung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Danach darf sie höchstens 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen werden. Sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Darf ein Psychotherapeut Ergotherapie verordnen?

Ja, wenn er an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt und die Diagnose aus dem Behandlungsspektrum der Psychotherapie oder der Neuropsychologie stammt. Bei anderen psychischen Diagnosen geht das nur in Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt.

Wie viele Einheiten stehen auf einer Verordnung?

Höchstens 10 Einheiten je Verordnung, in den Diagnosegruppen PS2 und PS3 bis zu 20. Ist das Therapieziel danach nicht erreicht, kann die Ärztin weitere Verordnungen ausstellen. Eine Genehmigung der Krankenkasse braucht es dafür nicht.

Wie lange gilt eine Blankoverordnung?

Eine Blankoverordnung gilt höchstens 16 Wochen ab dem Verordnungsdatum. Die Behandlung muss trotzdem innerhalb von 28 Tagen beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Unterbrechungen verlängern die 16 Wochen nicht.

Was passiert, wenn ich die 28 Tage verpasse?

Dann verliert die Verordnung ihre Gültigkeit, und Sie brauchen eine neue von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Rufen Sie deshalb in der Praxis an, sobald Sie die Verordnung in der Hand haben.

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