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Umgezogen: seit August 2026 in Umgezogen: Wernsdorf, Dorfstraße 42 Zur Anfahrt

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Verordnungen

Verordnungen für Ergotherapie

Ergotherapie bekommen Sie auf Rezept. Welches Rezept für Sie das richtige ist, hängt von Ihrer Versicherung und vom Anlass ab.

Vier Wege

So kommen Sie zu Ihrer Therapie

Welcher Weg für Sie gilt, hängt davon ab, wie Sie versichert sind und warum Sie kommen. Sind Sie unsicher, rufen Sie uns an, wir klären das in zwei Minuten.

Kassenärztliche Heilmittelverordnung, Muster 13

Die klassische Verordnung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kreuzt Ergotherapie an, trägt die Diagnose und das Heilmittel ein und legt Anzahl und Frequenz der Behandlungen fest. Verordnen können alle Haus- und Fachärzte.

  • Der Arzt gibt die Behandlungsart vor
  • Der Arzt gibt Anzahl und Frequenz vor
  • Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse

Blankoverordnung auf Muster 13

16 Wochen, ein Rezept

Dasselbe Formular, neu gedacht. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt trägt nur die Diagnose ein und vermerkt „Blankoverordnung“. Alles Weitere legen wir als Ergotherapiepraxis fest, passend zu Ihrem Verlauf. Die Blankoverordnung gibt es bisher bei Erkrankungen von Wirbelsäule, Gelenken und Gliedmaßen mit Bewegungseinschränkungen, bei Depressionen und wahnhaften Störungen und bei Demenz.

  • Wir geben die Behandlungsart vor
  • Wir geben Anzahl und Frequenz vor
  • 16 Wochen gültig, weniger Wege zum Arzt

Privatverordnung

Für Privatversicherte

Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, erhalten Sie eine Privatverordnung. Sie bekommen von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

  • Der Arzt verordnet die Behandlung, wie bei der Kassenverordnung
  • Rechnung an Sie, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen

BG-Verordnung

Nach einem Arbeitsunfall

Ist Ihre Verletzung bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passiert, übernimmt die Berufsgenossenschaft. Die Verordnung stellt in der Regel der Durchgangsarzt aus.

  • Für Arbeits- und Wegeunfälle
  • Abrechnung direkt mit der Berufsgenossenschaft
  • Für Sie entstehen keine Kosten

So läuft es ab

Von der Verordnung zum ersten Termin

  1. Verordnung erhalten

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Heilmittelverordnung nach Muster 13 aus, bei bestimmten Diagnosen auch als Blankoverordnung, die 16 Wochen gilt. Mit allen gesetzlichen Kassen rechnen wir direkt ab, Privatversicherte bekommen eine Rechnung.

  2. Termin vereinbaren

    Wir sind eine Bestellpraxis. Rufen Sie unsere Rezeption an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wir finden gemeinsam einen passenden Termin.

  3. Therapie starten

    Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Ziele. Danach behandeln wir einzeln oder in der Gruppe, in der Praxis oder bei Ihnen zu Hause.

03362 57 99 877Nachricht schreiben

Behandlungsarten

Was auf Ihrer Verordnung stehen kann

Der Heilmittelkatalog kennt vier ergotherapeutische Behandlungen. Wir führen alle durch. Dazu können Wärmeanwendungen als ergänzendes Heilmittel kommen.

Welche Behandlung zu welchem Fachbereich gehört

Motorisch-funktionelle Behandlung
Für Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer nach Operationen und Verletzungen.
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Für Wahrnehmung, Körpergefühl und Bewegungssteuerung.
Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung
Für Gedächtnis, Konzentration und Aufmerksamkeit, für Handlungsplanung, Orientierung und Alltagsfähigkeiten nach einer Schädigung des Gehirns. Auf Wunsch computergestützt mit RehaCom.
Psychisch-funktionelle Behandlung
Für Antrieb, Belastbarkeit, Tagesstruktur und den Umgang mit Stress.

Häufige Fragen

Fragen zur Verordnung

Wie viel muss ich für Ergotherapie zuzahlen?

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten und 10 € je Verordnung zu. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 10 Prozent und 15 € je Verordnung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit, ebenso Versicherte mit Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse. Die Zuzahlung zahlen Sie in der Praxis und bekommen eine Quittung, den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wie lange ist eine Verordnung für Ergotherapie gültig?

Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Hat die Ärztin oder der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14 Tage. Bei der Blankoverordnung gilt ein Versorgungszeitraum von 16 Wochen. Melden Sie sich deshalb gleich, wenn Sie die Verordnung haben.

Was ist eine Blankoverordnung für Ergotherapie?

Bei der Blankoverordnung trägt die Ärztin oder der Arzt nur die Diagnose ein und vermerkt „Blankoverordnung“ auf dem normalen Rezept (Muster 13). Welche Behandlung, wie oft und wie viele Einheiten, legt die Ergotherapiepraxis fest, passend zum Verlauf. Sie gilt 16 Wochen und ist bisher nur bei bestimmten Diagnosen möglich: Erkrankungen von Wirbelsäule, Gelenken und Gliedmaßen mit Bewegungseinschränkungen, Depressionen und wahnhafte Störungen sowie Demenz.

Wer darf Ergotherapie verordnen?

Alle Haus- und Fachärzte, also auch Kinderärzte, Neurologen, Orthopäden oder Psychiater. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall stellt in der Regel der Durchgangsarzt die Verordnung für die Berufsgenossenschaft aus.

Kann ich Ergotherapie zu Hause bekommen?

Ja, wenn auf der Verordnung ein Hausbesuch vermerkt ist. Das tut Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können. Dann behandeln wir Sie zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben, in Wernsdorf, in Königs Wusterhausen und im Südosten Berlins.

Termin vereinbaren

Wir sind eine Bestellpraxis. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin vorher telefonisch oder über das Kontaktformular.

Dorfstraße 42, 15713 Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf

Weiterhin gültig: 030 56 59 05 33