Kassenärztliche Heilmittelverordnung, Muster 13
Die klassische Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kreuzt Ergotherapie an, trägt die Diagnose und das Heilmittel ein und legt Anzahl und Frequenz der Behandlungen fest. Verordnen können alle Haus- und Fachärzte.
- Der Arzt gibt die Behandlungsart vor
- Der Arzt gibt Anzahl und Frequenz vor
- Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse