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Umgezogen: seit August 2026 in Umgezogen: Wernsdorf, Dorfstraße 42 Zur Anfahrt

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Chirurgie und Orthopädie

Schulter- und Handtherapie in Wernsdorf

Nach Operationen, Frakturen und Verletzungen, bei Arthrose, Karpaltunnelsyndrom oder Tennisarm. Dazu Schienen und Orthesen aus eigener Anfertigung.

Arm streckt sich über Kopf zu einer Wandtafel mit Klettpunkten
Eine Übung von vielen, je nach Diagnose: Schulterübung über Kopf an der Wandtafel.

Behandlungen

Das verordnet der Arzt

Für diesen Fachbereich kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt diese ergotherapeutischen Behandlungen verordnen:

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Motorisch-funktionelle Behandlung

Mehr erfahren

Wobei die Behandlung hilft, woran wir arbeiten und womit

Diagnosen

  • Zustand nach Operation
  • Frakturen
  • Amputationen
  • Verbrennungen
  • Sehnen- und Nervenverletzungen
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Morbus Sudeck
  • Arthrose
  • Muskel- und Nervenentzündungen wie der Tennisarm
  • Fibromyalgie
  • Dupuytren-Kontraktur

Die Diagnosen sind Beispiele, die Liste ist nicht vollständig. Rufen Sie uns an.

Therapie-Ziele

  • Abbau von Ödemen
  • Durchblutungsanregung
  • Schmerzabbau
  • Gelenkmobilisation
  • Kraft-, Ausdauer- und Bewegungssteigerung
  • Sensomotorik und Wahrnehmungsstärkung
  • Abbau von Schonhaltung
  • Narbenbehandlung

Therapie-Medium

  • Manuelle Therapietechniken
  • Spezielle Bewegungsübungen mit spielerischen, haushaltsnahen und handwerklichen Elementen
  • Graphomotorik-Training, also Schreibtraining
  • Einsatz von Therapiekit und anderen Hilfsmitteln

Aus der eigenen Werkstatt

Ergotherapeutische Schienenanfertigung

Eine Schiene wirkt nur, wenn sie genau passt. Wir nehmen Maß, formen an und passen nach, je nach Diagnose.

Grüne Fingerschiene aus thermoplastischem Material an einem Finger

Verordnungen

Heilmittelverordnungen

Bei entsprechender Diagnose verordnet Ihr Arzt Ergotherapie mit der passenden Behandlung nach dem Heilmittelkatalog. Verordnen können alle Haus- und Fachärzte.

  • Heilmittelverordnung

    Die klassische Verordnung. Der Arzt kreuzt die Behandlung an und gibt Anzahl und Frequenz der Behandlungen vor.

  • Blankoverordnung

    Gilt 16 Wochen. Behandlungsart, Anzahl und Frequenz legt die Ergotherapie fest. Möglich bei bestimmten Diagnosen.

  • Privatverordnung

    Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Auch hier verordnet Ihr Arzt die Behandlung.

  • BG-Verordnung

    Bei Folgen durch Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaft übernimmt, verordnet in der Regel der Durchgangsarzt.

So kommen Sie zu Ihrer Therapie

Aus dem Ratgeber

Fragen zu diesem Fachbereich

Weitere Fachbereiche

Termin vereinbaren

Wir sind eine Bestellpraxis. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin vorher telefonisch oder über das Kontaktformular.

Dorfstraße 42, 15713 Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf

Weiterhin gültig: 030 56 59 05 33