Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik
Ergotherapie in Neurologie, Psychiatrie und Psychosomatik
Nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose oder Parkinson, bei Depressionen und Erschöpfung. Mit Hirnleistungstraining, Neurofeedback und Spiegeltherapie.
Behandlungen
Das verordnet der Arzt
Für diesen Fachbereich kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt diese ergotherapeutischen Behandlungen verordnen:
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung
Mehr erfahren
Wobei die Behandlung hilft, woran wir arbeiten und womit
Diagnosen
- Schlaganfall (Apoplex)
- Schleudertrauma und Schädel-Hirn-Trauma
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- Depressionen
- Erschöpfungszustände
- Tic-Störungen
- Schlafstörungen
- Fibromyalgie
- Polyneuropathie
- Demenz
- Entwicklungsdefizite
- Autismus
Die Diagnosen sind Beispiele, die Liste ist nicht vollständig. Rufen Sie uns an.
Therapie-Ziele
- Verbesserung der Kognition und Motorik
- Wahrnehmungs- und Sensorik-Training
- Grob- und Feinmotorik-Therapie
- Abbau von Gedankenendlosschleifen
- Entspannungsübungen und Gespräche
- Training der Grundarbeitsfähigkeiten: Reaktion, Ausdauer, Belastbarkeit, Handlungsplanung
- Orientierungstraining und Merkfähigkeit
- Antrieb
- Selbstwertstärkung
Therapie-Medium
- Manuelle tonusregulierende Techniken
- Triggerpunktbehandlungen
- Akupressur
- Erarbeitung individueller Trainingsprogramme
- Handwerks- und Kreativtechniken mit Tonbearbeitung, Holz und Korbflechten
- Training alltagsbezogener Tätigkeiten
- Spiegeltherapie
Technik und Methode
Neurofeedback und RehaCom
Für das Hirnleistungstraining arbeiten wir mit Neurofeedback und mit dem computergestützten Gedächtnistraining RehaCom. Beides gibt eine sichtbare Rückmeldung, so wird der eigene Fortschritt nachvollziehbar. Bei Halbseitensymptomatik, etwa nach einem Schlaganfall, kommt die Spiegeltherapie dazu.
Verordnungen
Heilmittelverordnungen
Bei entsprechender Diagnose verordnet Ihr Arzt Ergotherapie mit der passenden Behandlung nach dem Heilmittelkatalog. Verordnen können alle Haus- und Fachärzte.
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Heilmittelverordnung
Die klassische Verordnung. Der Arzt kreuzt die Behandlung an und gibt Anzahl und Frequenz der Behandlungen vor.
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Blankoverordnung
Gilt 16 Wochen. Behandlungsart, Anzahl und Frequenz legt die Ergotherapie fest. Möglich bei bestimmten Diagnosen.
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Privatverordnung
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Auch hier verordnet Ihr Arzt die Behandlung.
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BG-Verordnung
Bei Folgen durch Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaft übernimmt, verordnet in der Regel der Durchgangsarzt.
Aus dem Ratgeber
Fragen zu diesem Fachbereich
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Psyche
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Weitere Fachbereiche
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